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Till Lindemann: Landgericht Hamburg weist Unterlassungsantrag gegen Shelby Lynn ab - DER SPIEGEL

Rammstein-Sänger Till Lindemann

Rammstein-Sänger Till Lindemann

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Sebastian Dammark / Gonzales Photo / IMAGO

Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag von Till Lindemann auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Shelby Lynn zurückgewiesen. Das teilte das Gericht mit.

Lynn hat mit ihren Aussagen nach einem Rammstein-Konzert in Vilnius den #MeToo-Skandal um die Band ins Rollen gebracht. In sozialen Medien beschrieb die Frau aus Nordirland, dass sie im Umfeld des Konzerts womöglich betäubt und verletzt worden zu sein.

Welche Vorwürfe gegen Till Lindemann und die Band Rammstein in welcher Form veröffentlicht werden dürfen, ist derzeit schwer umkämpft. Anwälte der Band und des Frontsängers gingen teils erfolgreich gegen Medienberichte vor. Die »Süddeutsche Zeitung« und der NDR mussten Passagen ihrer Berichterstattung zurücknehmen, die Bloggerin Kayla Shyx ihr Video leicht kürzen. Auch dem SPIEGEL wurden einige Aussagen vom Landgericht Hamburg untersagt, der Unterlassungsantrag von Till Lindemann wurde aber auch in großen Teilen zurückgewiesen: Der Kern der Berichterstattung des SPIEGEL ist weiterhin online zu lesen .

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    Im aktuellen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg hatten Lindemanns Anwälte drei Äußerungen Lynns im Zusammenhang mit dem Besuch des Rammstein-Konzerts angegriffen. Bei zwei der beanstandeten Aussagen handelt es sich dem Gericht zufolge nicht um Verdachtsäußerungen, sondern um wertende Schlussfolgerung aus ihren Erlebnissen. Dabei habe Lynn nicht behauptet zu wissen, »wie ihr die Drogen verabreicht worden seien oder gar wer ihr die Drogen verabreicht habe«, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Die dritte Aussage gehe wiederum gar nicht auf Lynn zurück. Daher habe die Kammer den Antrag zurückgewiesen, heißt es.

    Lindemanns Anwälte werten dies dennoch als Erfolg. »Auch wenn der Verfügungsantrag unseres Mandanten zurückgewiesen wurde, sprechen die Entscheidungsgründe des Beschlusses zugunsten unseres Mandanten«, heißt es in einer Mitteilung der Kanzlei. »Soweit es dort heißt, Shelby Lynn habe nicht den Verdacht geäußert, unser Mandant habe ihr Drogen in den Drink gemischt, wird klar, dass die gesamte Folgeberichterstattung, die genau diese Verdachtserweckung aufgegriffen hatte, haltlos ist.«

    Für Lynns Anwalt ist der Versuch, Lynn juristisch zum Schweigen zu bringen, klar gescheitert. »Es ist beschämend, dass sie nach dem, was sie erlebt hat, auch noch vor Gericht gezerrt wurde«, teilte Jasper Prigge dem SPIEGEL mit. »Das war die Entscheidung von Herrn Lindemann. Er hätte ihr zuhören können, aber er hat es vorgezogen, sie über Anwälte anzugreifen. Damit war er zu Recht erfolglos.«

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      Mehrere Frauen hatten seit den Äußerungen von Lynn Vorwürfe gegen Lindemann  erhoben. Sie schildern etwa Situationen, die sie teils als beängstigend empfunden hätten. Junge Frauen seien vor und während der Konzerte ausgewählt und gefragt worden, ob sie zu speziellen After-Show-Partys kommen wollten. Bei den Partys soll es demnach auch zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Lindemann weist die Vorwürfe gegen ihn zurück.

      sak

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