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KBV-Vertreterversammlung: Technik für eRezept und elektronische... - Deutsches Ärzteblatt: Aktuelles aus Gesundheitspolitik und Medizin

Thomas Kriedel /Lopata

Berlin – Die Digitalisierung wird die Arztpraxen in Deutschland in den kommenden Wochen „mit voller Wucht“ erreichen – und zwar „mit Anwendungen, die noch nicht ausgereift sind.“ Das kritisierte Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), auf der heutigen Vertreter­versammlung in Berlin.

„In zwei Wochen, nur wenige Tage nach der Bundestagswahl, startet die elektronische Arbeitsunfähig­keits-Bescheinigung (eAU) – und damit die erste echte Massenanwendung in der Telematikinfrastruktur (TI). Und schon zum Jahreswechsel die zweite Massenanwendung: das eRezept“, erinnerte er.

„Wir sprechen von 350.000 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und sogar von knapp zwei Millionen Verordnungen pro Tag! Da können wir uns nicht auch nur einen einzigen Tag leisten, unausgereifte Technik und Abläufe in die Praxen geschüttet zu bekommen“, sagte Kriedel. Daher empfehle die KBV den Praxen, die Übergangszeit bis zum 1. Januar zu nutzen, um die eAU außerhalb der Sprechzeiten Schritt für Schritt zu testen.

Für die eAU sind laut KBV-Informationen im Augenblick nur sieben gesetzliche Krankenkassen technisch bereit. In zwei Wochen sollten aber die Praxen die eAU an alle Krankenkassen übermitteln. „Wer die Augen nicht verschließt, der sieht es auf einen Blick: Der 1. Oktober ist zu früh für den Start der eAU.

Möglicherweise ist auch der 1. Januar zu früh – sowohl für eAU als auch für das eRezept“, sagte Kriedel.
Er forderte für das Testen aller Komponenten und Anwendungen der TI einen verlässlichen und validen Standard. „Sollte die gematik das nicht selbst schaffen, muss die Politik vielleicht über eine Art TÜV für alles nachdenken, was in die TI und damit auch in die Praxis soll“, forderte der KBV-Vorständler.

Kriedel betonte, die Vertragsärzte und -psychotherapeuten seien grundsätzlich offen für die Digitali­sierung. „Und zwar für eine Digitalisierung, die der Versorgung der Menschen dient – und nicht eine, in der die Vertragsärzte und Psychotherapeuten versorgungsfremden politischen Ambitionen dienen“, sagte er.

Die Digitalisierungspolitik habe sich in den vergangenen Jahren aber von dieser Versorgungsperspektive gelöst und verselbstständigt. Im Mittelpunkt stehe ein technisches Vorpreschen um des technischen Fortschritts willen.

Die Belange der Praxen müssten daher deutlich mehr Berücksichtigung finden – und zwar „von Anfang an, bei jedem einzelnen Digitalisierungsvorhaben, das die ambulante Versorgung betrifft. Und dafür brauchen wir eine entscheidende Stimme in der Gesellschafterversammlung der gematik. Es ist unhal­tbar, dass solch tiefgreifende Beschlüsse gegen uns entschieden werden“, sagte Kriedel.

Das KBV-Vorstandsmitglied mahnte außerdem eine Strategie an, die Ausfälle der TI auffangen könne. „Wir brauchen eine Ausfallsicherheit von 99,99 Prozent mit redundanten Strukturen als Sicherheitsnetz. Und zwar für alles, was zum Betrieb der TI zählt“, so Kriedel. Die KBV werde sich für ein Frühwarnsystem bei Störungen einsetzen, aus dem die Praxen direkt erkennen könnten, ob die Störung aus der TI komme oder mit ihrem Praxisverwaltungssystem zusammenhänge, erläuterte er.

Eine Gefahr sieht das KBV-Vorstandsmitglied in der sogenannten E-Evidence-Verordnung, die auf Ebene der Europäischen Union (EU) kurz vor der Verabschiedung stehe. Geplant sei, dass Ermittlungsbehörden anderer EU-Staaten bei Verdacht auf gewisse Straftaten auch die Herausgabe medizinischer Daten verlangen könnten.

„Wir sehen hier nichts weniger in Gefahr, als das ärztliche Berufsgeheimnis. Das lehnen wir entschieden ab“, sagte Kriedel. Die KBV versuche, auf die Entscheidung in Brüssel einzuwirken und habe auch das Bundesgesundheitsministerium kontaktiert. „Wir hoffen, dass Parlament und Rat hier noch zu einer Einigung finden, die dem deutschen Datenschutz und der ärztlichen Schweigepflicht entspricht“, betonte Kriedel. © hil/aerzteblatt.de

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