Magdeburg/DUR/awe - Ein Piepen kann Leben retten: So im Falle eines Brandes in Haus oder Wohnung. Rauchmelder geben bei der Entwicklung von Rauch einen Signalton ab, der mit 85 Dezibel läutet. Gerade in der "Schlafenszeit" von 22 bis 6 Uhr brechen Brände im privaten Wohnbereich häufig aus. Besonders gefährlich ist dabei Kohlenmonoxid, das bei der Feuerbildung entsteht. Gefährlicher Rauch kann zudem schon nach zwei bis drei Minuten zur Besinnungslosigkeit führen.
Durch die Rauchmelder-Warnung kann so wichtige Zeit gespart werden, bevor lebensbedrohliche Situationen entstehen. Mittlerweile ist die Anbringung von Rauchmeldern bei Neu- und Umbauten von Wohnhäusern in allen Bundesländern Pflicht. Auch in Bestandsbauten musste in allen Ländern mit Ausnahme von Sachsen nachgerüstet werden.
Nicht-Montage von Rauchmeldern kann zu Konsequenzen führen
Der Versicherungskonzern Arag warnt vor dem Leichtsinn, Rauchmelder in Wohngebäuden wegzulassen. Denn im Falle eines Verstoßes gegen die Bauordnung kann dies unter Umständen strafrechtlich belangt werden - etwa wenn Personen verletzt werden. Auch Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen könnten ihre Leistungen kürzen, wenn sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten wurde.
Wohnungseigentümer sind für die Montage und die Instandhaltung in ihrer eigenen Wohnung selbst zuständig. So auch für die Anbringung von Rauchmeldern. Auch bei Vermietern ist dies der Fall. Jedoch können die Kosten für die Wartung ähnlich wie bei Wasser- und Wärmezählern auf ihre Mieter umlegen und bei den Nebenkosten abrechnen. Sofern es vertraglich vereinbart wurde.
Auf Prüfsiegel sollte geachtet werden
Vor der Anschaffung eines Rauchmelders gilt es, bei den Geräten auf einiges zu achten. So sollte das Prüfzeichen "GS" (geprüfte Sicherheit) und das "VdS"-Prüfsiegel des Unternehmenssicherheitsdienstes "VdS" nicht fehlen. Ein "Q" in Verbindung mit dem "VdS Zeichen" kennzeichnet qualitativ hochwertige Rauchmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind, informiert die Arag. Diese haben beispielsweise Batterien mit mindestens zehn Jahren Lebensdauer.
Foto: dpa/Symbol/Andrea Warnecke
Wichtig ist auch der Ort, wo die Rauchmelder angebracht sind. In den meisten Bundesländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Warngeräte in allen Schlaf- und Kinderzimmern und in Fluren vorhanden sein müssen. In Küche und Bad ist es nicht ratsam, Rauchmelder anzubringen. Die Montage sollte an der Decke der jeweiligen Raummitte stattfinden.
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